Startseite » wichtige Begriffe – kurz erklärt

Erklärungen und Definitionen zu wichtigen Begriffen aus Recht und Mediation

Allgemein

Mandant – so nennen wir Anwälte den Menschen, der mit seinem Anliegen zu uns kommt

Arbeitsrecht

Arbeitnehmer – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Menschen, die verpflichtet sind, einem Arbeitgeber nach seinen (An-)Weisungen Arbeit zu leisten. Wichtige Merkmale sind die Fremdbestimmung der Arbeit und die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber. Der Begriff ist eigentlich irreführend. In der Praxis ist Arbeitnehmer die Person, die die Arbeit leistet – also etwas (nämlich sehr viel Zeit, Energie, Engagement, Kraft und Hirn) gibt.

Arbeitgeber – Menschen (Einzelunternehmer) oder juristische Personen (Unternehmen, z.B. GmbH, AG , KG etc.) die Arbeitnehmer beschäftigen. Arbeitgeber ist also die Person / Institution mit der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag haben. Auch dieser Begriff ist eigentlich irreführend. Arbeitgeber ist, wer Geld gibt und dafür die Arbeit(-sleistung) der Arbeitnehmer einkauft.

betriebliche Interessenvertretungen – sind Ihre Interessenvertretungen an Ihrer Arbeitsstelle. Das sind – je nach Rechtsgrundlage der Arbeitsstelle:
Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen

Beschäftigte – eigentlich ein Fachausdruck aus der Sozialversicherung. In der Praxis wird der Begriff oft als Synonym für alle Arten von Menschen benutzt, die sich mit der Arbeit ihrer Hände und / oder ihres Kopfes ihren Lebensunterhalt verdienen müssen.

Gewerkschaften – sind freiwillige Vereinigungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Verbesserung Ihrer Arbeitsbedingungen erreichen wollen.

Individualarbeitsrecht – die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Im Grunde alles, was Sie im Arbeitsalltag erleben. Sie haben Rechte – von der Bewerbung, über den Beginn des Arbeitsverhältnisses und dessen Durchführung hinaus, bis zu dessen Ende z.B durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Kollektivarbeitsrecht – die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften oder betrieblichen Interessenvertretungen. Tarifverträge unterfallen dem kollektiven Arbeitsrecht, ebenso Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen.

 

Erbrecht

Erbfall – Tod eines Menschen, mit dem die Erbfolge eintritt

Erbe – auf den oder die Erben geht das Vermögen eines Menschen mit seinem Tod über. Dass es mehrere Erben gibt, ist sehr häufig. Diese Erben werden dann im Grundsatz gemeinsam Eigentümer der positiven Vermögenswerte / Schuldner, wenn der Erblasser Schulden hatte

Erblasser – so nennen wir den Menschen, der vererbt. Der Erblasser oder Erblasserin ist also der Mensch, der gestorben ist und dessen Vermögen übergeht.

Erbauseinandersetzung – das ist die Ver-(teilung) des Erbes unter den Erben.

Erbengemeinschaft – das ist die Gemeinschaft, die entsteht, wenn mehr als eine Person im Erbfall Erben werden.

Gesamtrechtnachfolge oder Universalsukkzession –  Das bedeutet, im Erbfall geht die Vermögenssituation des Erblassers 1:1 auf den oder die Erben über. Bis auf sogenannte höchstpersönliche Rechtsverhältnisse, wie z.B. das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, gehen alle Rechte, Verträge, Werte und Schulden ungeteilt auf den oder die Erben über.

Also mit anderen Worten: Martin und Michaela erben nicht nur das Haus, sondern auch den Vertrag mit dem Hausmeisterservice. Und das Auto, samt Versicherung. Außerdem erben sie die Schulden beim Versandhändler und dem Reisebüro. Wenn Martin das Haus haben möchte und Michaela das Auto, müssen sie das Erbe auseinandersetzen. Im Beispiel wird Michaela je nach Wert des Hauses und des Autos vermutlich noch ein Wertausgleich in Geld zustehen.

vererben – das ist der Vermögensübergang bei Tod

Vermächtnis – Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände durch letztwillige Verfügung

Vermächtnisnehmer – das ist die Person, der ein Vermächtnis zugewandt wird. Der Vermächstnehmer hat gegen die Erben zwar das Recht auf Herausgabe des vermachten Gegenstandes, wird aber kein Teil der Erbengemeinschaft.

Recht allgemein

Zivilrecht – auch bürgerliches Recht oder Privatrecht genannt. Das deutsche Zivilrecht regelt die Beziehungen von (rechtlich, nicht unbedingt tatsächlich) gleichgestellten Personen / Institutionen. Es steht im deutschen Recht neben dem öffentlichen Recht.

öffentliches Recht – dieses Recht regelt die Rechtsbeziehungen von Trägern hoheitlicher Aufgaben untereinander und zu den Privatrechtssubjekten. Vereinfacht: Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis Staat zu Bürger. Für die eigentlich zivilrechtlichen Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Erbrecht relevant wird das öffentliche Recht vor allem in seinen Zweigen Sozialrecht und Strafrecht.

Mediation

die Medianten / Mediantinnen – Das sind Sie und die andere/n Partei/en des Konflikts, die an der Mediation teilnehmen.

Mediation – eine alternative Methode, Konflikte zu lösen.

Punktmediation – Mediation auf den Punkt gebracht; geeignet für die Lösung thematisch begrenzter Konflikte aber auch für das systematische bearbeiten eines umfassenden und / oder langdauernden Konflikts